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Änderung zu 2Gplus



Liebe Abteilungsmitglieder und vor allem liebe Eltern,


seit kurzem gilt für alle bayerischen Sportstätten die 2Gplus Regel. Wir erweitern den Inhalt der letzten Meldung und das Hygienekonzept entsprechend.


Das bedeutet, dass jeder* der eine unserer Spielstätten betritt geimpft oder genesen UND getestet sein muss. Ein schriftlicher oder digitaler Nachweis ist notwendig.


Dies gilt auch für Eltern von Spielern, die die Halle betreten, auch wenn das Kind "nur" abgeholt oder gebracht wird.


Was heißt das "plus"?

Zusätzlich zum Impfnachweis oder zum Genesenennachweis ist ein schriftlicher oder digitaler Schnelltest- oder PCR-Test-Nachweis (nicht älter als 24h) notwendig. Theoretisch ist auch ein Selbsttest vor Ort, dessen Durchführung von einem anderen Erwachsenen vor Ort beaufsichtigt wird, möglich. Aus praktischen Gründen bieten wir diese Option allerdings nur Spielern und Trainer an. Eltern sollten, wenn der Aufenthalt in der Halle erwünscht ist, ein Schnelltest- oder PCR-Testergebnis mitbringen.


Ausnahme für Kinder und Jugendliche:

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden, müssen die 2Gplus bislang nicht erfüllen. Die Teilnahme am Sport ist weiterhin erlaubt.

ACHTUNG: Nur noch bis 31.12.2021. Ab dann gilt diese Ausnahme für Kinder ab 12 Jahren nicht mehr.


FFP2 Maskenpflicht gilt weiterhin!



Auszug aus den Handlungsempfehlungen des BLSV:


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