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Geboosterte & Übergangsfrist für ungeimpfte Jugendliche




BBV Meldungen


UPDATE 20.12.2021

Verlängerung der 15. BayIfSMV: Die 15. BayIfMSV wird bis 12. Januar 2022 verlängert. Mit der Neufassung gehen auch einige kleine Erleichterungen für den organisierten Sport in Bayern einher. Der Zugang zu Outdoor-Sportstätten unterliegt generell nur noch der 2G-Regelung. Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung zur Sportausübung für Indoor-Sportarten ebenfalls. Des Weiteren wird die Übergangsfrist für ungeimpfte Jugendliche im Alter von 12 Jahren und 3 Monaten bis unter 18 Jahren bis zum 12. Januar 2022 verlängert.

Übergangsfrist (gültig ab 11. November 2021): Für Jugendliche im Alter von 12 Jahren und 3 Monaten bis unter 18 Jahren gibt es eine Übergangslösung zur Teilnahme am Sportbetrieb bis zum 12. Januar 2021. Dies gilt für Jugendliche, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen.

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