Unter Downloads findet ihr das aktualisierte Hygieneschutzkonzept unserer Abteilung.
Hauptänderungen sind:
Solange die Krankenhausampel auf Stufe "Rot" ist:
In allen Sporthallen gilt 2G. Ausgenommen von der Nachweispflicht lt. Infektions-schutzmaßnahmenverordnung (§3) sind
Kinder unter 12 Jahren
Ab 10. November können minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, zu sportlichen Eigenaktivitäten bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden. Achtung: Die Betonung liegt auf „Eigenaktivitäten“. Spielerinnern und Spieler, die 2G nicht erfüllen, dürfen demnach nur in die Sportstätte, wenn sie selbst am Sport teilnehmen (Spieler oder Kampfgericht). Andernfalls (z.B. als Zuschauer) ist ein 2G Nachweis zu erbringen.
Ab dem 01. Januar 2022 gilt diese Ausnahme nicht mehr. Ab dann müssen alle Spieler ab dem 12. Geburtstag die 2G erfüllen um am Spiel- und Trainingsbetrieb teilzunehmen.
FFP2-Maskenpflicht im Innenraum. (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag dürfen eine medizinische Gesichtsmaske tragen).
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